Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für sämtliche Aufträge von Auftraggebern (AG) an Malte Mersch (MM) dar. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der AG eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen vorhält und diese abweichende Regelungen enthalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG erlangen nur dann Geltung, wenn sie von MM ausdrücklich bestätigt werden. Soweit einzelne Regelungen in AGB des AG im Widerspruch zu den AGB von MM stehen bzw. sind sie den Regelungen in den AGB von MM nachgeordnet. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Durch die Beauftragung bestätigt der AG diese AGB.

1. Vertragsschluss

1.1 Die Angebote von MM sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde, die Bestellung des AG durch MM schriftlich bestätigt wird oder MM mit der Ausführung begonnen hat. Vorleistungen, die „Drehteam“ im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Auftraggebers erbringt, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.

2. Auftrag, Nutzung, Honorar

2.1 Überstunden: Überstunden werden nach Aufwand berechnet. Ein Drehtag beträgt 8 Stunden inkl. Fahrzeiten (maximal 1,5 Stunden). Alles darüber hinaus wird nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet. Alle Preise sind bis drei Monate ab Angebotsausstellung gültig. Soweit bei der Durchführung des Auftrages Personen tätig sind oder mitwirken, für die Beitragspflichten bei der Künstlersozialkasse entstehen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer die Beiträge zu erstatten.

2.2 Korrekturen/Revisionen: Revisionen (Änderungswünsche des AG) sind im Leistungsumfang nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 2 Korrekturschleifen im branchenüblichen Umfang pro Korrektur sind inkludiert. Hierzu gehören einfache Änderungen, wie Texteinblendung oder andere Musik, nicht aber darüberhinausgehende Änderungen, die den bisher erledigten Arbeitszeitaufwand obsolet machen. Weitere Änderungen und die Schaffung weiterer Videos werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Wünscht der AG vor, während oder nach der Produktion Änderungen, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.

2.3 Wünscht der AG eine Bearbeitung seines Auftrags ohne vorherige Angebotserstellung, so sind die Leistungen nach Aufwand zum Stundensatz von EUR 150 zu vergüten (üblicher Stundensatz).

2.4 Vorschläge und Weisungen des AG aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit mindern nicht das vereinbarte Honorar.

2.5 Fahrt-, Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem AG abgesprochen sind, sowie Kosten für eventuell erforderliche Versicherungen sind MM vom AG zu erstatten, ebenso die entstehenden Nebenkosten, z.B. für Requisiten, Modelle, Stylisten, Verbrauchsmaterial, Kuriere, Footage usw.

2.6 Tritt bei der Herstellung eines Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat MM nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitige Fertigstellung des Films, die weder vom Produzenten noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den AG nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

2.7 Honorare und Nebenkosten sind Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2.8 An den AG zu liefern sind gängige Videoformate, die online als Download in der vorher festgelegten Auflösung bereitgestellt und damit ausgeliefert werden. Von MM zur Ausführung des Auftrags erstellte digitale Projektdaten, Mediatheken sowie Roh- oder Originalmaterial sind ohne besondere schriftliche Vereinbarung grundsätzlich nicht Lieferungs-Bestandteil des Auftrags, sondern MM-internes Arbeitsmittel. Rohmaterial, Footage und Projektdateien einschl. zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von MM. Die Auslieferung solcher Daten (Buyout) ist grundsätzlich freiwillig und grundsätzlich honorarpflichtig. MM ist weder zur Herausgabe noch zur Aufbewahrung verpflichtet.

2.9 Rechnungs- und Leistungsbeanstandungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach erfolgter Lieferung bzw. Bereitstellung der Arbeitsergebnisse erhoben werden. Diese berechtigen nur zum Einbehalt eines strittigen Teils des Rechnungsbetrages. Spätere Mängelanzeigen werden nicht anerkannt.

2.10 Die Vergütung wird bei Ablieferung einer Leistung oder Teilleistung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Verzug tritt ohne Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug ist MM berechtigt, sämtliche daraus entstehende Kosten und Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ. Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt MM vorbehalten.

2.11 Gegen Ansprüche von MM kann der AG nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

2.12 Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von MM schriftlich bestätigt wurden. Gerät MM mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine Nachfrist von 2 Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist ohne Lieferung kann der AG vom Vertrag zurücktreten.

2.13 Tätigkeiten für Wettbewerber des AG sind MM grundsätzlich erlaubt. Einen Konkurrenzausschluss ist nur per gesonderter vorab getroffener freiwilliger schriftlicher Vereinbarung möglich, in der Zeitraum, Umfang und die gesonderte Vergütung geregelt werden.

3. Nutzungsrechte

3.1 Urheberrecht

Es gilt das Urheberrechtgesetz (UrhG). Die Video- und Konzeptentwürfe und weiteren Arbeiten des MM sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das UrhG geschützt...

4. Haftung

4.1 MM ist berechtigt, sich hinsichtlich einzelner zur Auftragserfüllung notwendiger Fremdleistungen der Leistungen Dritter zu bedienen...

5. Lizenzierungen und Genehmigungen

5.1 Die Lizenzierung von künstlerischen Leistungen bzw. Footage Dritter durch MM erfolgt im Auftrag im Rahmen des gewünschten Nutzungsumfangs...

6. Vertragsauflösung, Kündigung

6.1 Sollte der AG den Auftrag vorzeitig kündigen, hat MM Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen...

7. Erfüllungsort, Gerichtstand, Wirksamkeit

7.1 Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Teile ist ausschließlich der Sitz von MM, Bielefeld.

7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.3 Diese Geschäftsbedingungen werden mit der Auftragserteilung bzw. bei der Bestätigung eines Angebots von MM wirksam...


Stand 20.01.2025

Kontakt

Telefon: +49 1578 0487557

E-Mail: info@malte-mersch.de

Vor-Ort Termine nur nach vorheriger Absprache!

Standort Bielefeld

Twelbachtal 75
33619 Bielefeld
Deutschland

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